
Unfallgutachten
Nach einem Unfall entscheidet die Dokumentation darüber, was Sie später ersetzt bekommen. Als unabhängiger Sachverständiger halte ich den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig und nachvollziehbar fest.
Nach dem Unfall
Nach einem Unfall geht es schnell: Die Versicherung meldet sich, ein Prüfdienst wird angeboten, der Wagen soll in die Werkstatt. Wer den Schaden vorher nicht unabhängig festhalten lässt, verliert die Grundlage für spätere Ansprüche. Ein Gutachten beziffert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen, die im Kostenvoranschlag gar nicht auftauchen.
Schadenumfang & Reparaturweg
Welche Bauteile betroffen sind, welche Arbeiten nötig werden und wie lange die Reparatur dauert – kalkuliert nach Herstellervorgaben.
Wertminderung & Restwert
Wiederbeschaffungswert, Restwert und die merkantile Wertminderung, die Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur als Unfallwagen behält.
Beweissichere Fotodokumentation
Aussagekräftige Aufnahmen des Schadens und des Fahrzeugzustands, die den Befund auch Monate später belegbar machen.
IN VIER SCHRITTEN
So läuft Ihr Gutachten ab
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten bleibt der Ablauf überschaubar. Sie müssen nichts vorbereiten, außer die Fahrzeugpapiere bereit zu halten.
Freie Gutachterwahl
Sie wählen den Sachverständigen – nicht die Versicherung
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Der von der gegnerischen Versicherung angebotene Prüfdienst arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem. Ein unabhängiges Gutachten steht dagegen ausschließlich auf Ihrer Seite und erfasst auch die Positionen, die eine Regulierung sonst gern übersieht.

Was ein Gutachten kostet – und wer es bezahlt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nicht nach aufgewendeten Stunden, sondern vor allem nach dem festgestellten Schaden.
Bei Bagatellschäden – je nach Rechtsprechung etwa unterhalb von 750 bis 1.000 Euro – genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir vorab im Gespräch.
Häufige Fragen
Antworten zum Unfallgutachten
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Wie lange dauert es bis zum Gutachten?
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Muss ich in eine bestimmte Werkstatt?
Was gilt bei einem Totalschaden?
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
Kann ich vorab eine Einschätzung bekommen?
