
Häufige Fragen zum KFZ-Gutachten
Was kostet ein Gutachten, wer zahlt es, wie lange dauert es? Die Fragen, die vor einer Begutachtung am häufigsten gestellt werden – hier verständlich beantwortet.
Ablauf und Beauftragung
Vor und während der Begutachtung
Kann ich meinen KFZ-Gutachter selbst auswählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen. Bei einem Kaskoschaden richtet sich das Vorgehen nach den Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung.
Was benötige ich für die Begutachtung?
Hilfreich sind der Fahrzeugschein, vorhandene Unfalldaten, Kontaktdaten der Beteiligten, Versicherungsinformationen sowie vorhandene Fotos oder Unterlagen. Welche Dokumente konkret benötigt werden, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann nach Absprache am Bürostandort, an einer Werkstatt, bei Ihnen vor Ort oder an einem anderen geeigneten Standort durchgeführt werden.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Dauer hängt vom Fahrzeug und vom Schadenumfang ab. Für eine gründliche Schadenaufnahme sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Eine genauere Einschätzung erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Kann ich Fotos vorab senden?
Ja. Sie können vorhandene Bilder über das Onlineformular, per E-Mail oder über WhatsApp senden. Für ein vollständiges Gutachten ist in der Regel dennoch eine professionelle Fahrzeugbesichtigung erforderlich.
Kosten und Regulierung
Wer zahlt das Gutachten?
Wer bezahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Wenn die Gegenseite vollständig haftet und das Gutachten zur Ermittlung des Schadens erforderlich ist, können die Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sein. Bei Teilschuld, kleineren Schäden oder unklarer Haftung kann die Kostenverteilung abweichen.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei kleineren und überschaubaren Schäden kann ein Kostenvoranschlag oder eine kompaktere Schadenbewertung ausreichend sein. Ob ein vollständiges Gutachten notwendig ist, hängt vom tatsächlichen Schadenumfang ab.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag konzentriert sich in erster Linie auf die erwarteten Reparaturkosten. Ein Schadengutachten kann darüber hinaus weitere Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall und eine mögliche Wertminderung dokumentieren.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Abrechnung auf Grundlage der ermittelten Nettoreparaturkosten möglich sein. Lassen Sie sich hierzu im konkreten Fall fachlich und gegebenenfalls rechtlich beraten.
Was gilt bei einem Kaskoschaden?
Bei einem Kaskoschaden gelten die vereinbarten Bedingungen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Versicherung kann beispielsweise Vorgaben zur Begutachtung, Werkstattwahl oder Schadenmeldung machen.
Sonderfälle
Tuning, Oldtimer und besondere Fahrzeuge
Brauche ich für ein getuntes Fahrzeug ein spezielles Gutachten?
Sobald nennenswerte Umbauten verbaut sind: ja. Standardbewertungen bilden nur den Serienzustand ab. Ein spezialisiertes Gutachten erfasst Tuning- und Sonderteile einzeln und ordnet sie dem Fahrzeugwert zu – sonst wird im Schadenfall wie beim Serienmodell abgerechnet.
Zählt Tuning bei der Regulierung als Mehrwert?
Fachgerecht ausgeführte und eingetragene Umbauten können den Fahrzeugwert erhöhen. Entscheidend sind Nachweise: Rechnungen, Teilegutachten und Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Nicht eingetragene Änderungen können umgekehrt zu einer Wertminderung führen.
Wie unterscheidet sich ein Oldtimergutachten von einer normalen Bewertung?
Für Klassiker gibt es keine Listenpreise. Bewertet werden Zustand, Originalität, Historie und Marktlage – festgehalten in einer Zustandsnote von 1 bis 5, getrennt nach Technik, Karosserie, Lack und Innenraum.
Reicht ein Wertgutachten für das H-Kennzeichen?
Nein. Für ein H-Kennzeichen ist eine Begutachtung nach § 23 StVZO durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation erforderlich. Ein Wertgutachten ersetzt diese nicht, dokumentiert aber Zustand und Originalität und bereitet die Begutachtung vor.
